Proteste in München und Frankfurt haben am letzten Dienstag auch den zweiten Abschiebeversuch von Abdilahi Abdirahman Mohamed mit einem Flug von Air Malta gestoppt. Beim Besuch in der Air Malta-Niederlassung in Frankfurt wurde deutlich, dass die Lufthansa, nachdem sie am Montag zunächst die Mitnahme von Abdilahi auf einem eigenen Flug verweigert hatte, auch an dem Abschiebeversuch mit Air Malta beteiligt war.
Die Bundespolizei ist am Dienstag mit ihrem zweiten Versuch, den somalischen Flüchtling Abdilahi Abdirahman Mohamed nach Malta abzuschieben, gescheitert. Durch Protestaktionen in München und Frankfurt und eine laufende Faxkampagne gelang es, genug öffentlichen Druck auf die Airline auszuüben, dass sie die Abschiebung in letzter Minute abbrach.
Am Münchener Flughafen hatten Antira-AktivistInnen ab 11 Uhr Passagiere mit Flugblättern und Transparenten auf die geplante Abschiebung aufmerksam gemacht. Zeitgleich protestierte eine kleine Gruppe AktivistInnen vor der Air Malta-Niederlassung in Frankfurt und trat mit der Fluggesellschaft in Verhandlung. Gegen 12.40 Uhr gab der Flugkapitän des Fluges KM 307 dann bekannt, dass die Airline Abdilahi nicht mitnehmen werde. Da Abdilahis Überstellungsfrist im Rahmen des Dublin II-Verfahrens am selben Tag endete, wurde er direkt am Flughafen freigelassen und kann nun einen Asylantrag in Deutschland stellen.
Bei den Verhandlungen im Frankfurter Büro von Air Malta erwies sich das dortige Personal als bemerkenswert kooperativ. Die Bediensteten leiteten unsere Informationen und Flugblätter zur Situation von Abdilahi und zu Dublin II an alle verantwortlichen Stellen der Fluggesellschaft weiter und setzten sich gegenüber dem Flight Management am Münchener Flughafen dafür ein, Abdilahi aus Gründen der „Flugsicherheit“ nicht mitzunehmen.
Interessante Einblicke bot der Besuch bei Air Malta auch in Bezug auf die Rolle der Lufthansa bei der Buchung der Abschiebeflüge im Fall Abdilahi. Hatten wir Anfang der Woche noch verbreitet, die Lufthansa habe den Transport von Abdilahi verweigert, und die Mutmaßung gewagt, dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Airline dazu übergeht, tatsächlich nur noch freiwillig fliegende Passagiere zu befördern, so wurden wir am Dienstag eines besseren belehrt. Ausgerechnet die Lufthansa fungierte nämlich bei dem Air Malta-Flug als Boarding-Partner von Air Malta und hatte für sie Buchung und Passagierabfertigung übernommen. Es wurde klar, dass die Lufthansa selbst die neue Abschiebebuchung der Bundespolizei entgegen genommen hatte, die Beförderung aber von Air Malta geleistet werden sollte. Von einem Ausstieg der Lufthansa aus dem Abschiebegeschäft kann also keinesfalls die Rede sein, höchstens von einer gestiegenen Sensibilität der Lufthansa für das eigene Unternehmensimage in der Öffentlichkeit, weshalb Abdilahi wohl unter dem „Etikett“ einer anderen Fluglinie abgeschoben werden sollte.
Insgesamt sind wir sehr glücklich über die Freilassung von Abdilahi und hoffen, dass er mit einem Asylantrag in Deutschland künftig bessere Chancen hat, dort zu leben, wo er es sich aussucht. Für künftige Dublin-Überstellungen zeigt die gelungene Abschiebungsverhinderung außerdem, dass die Kritik an Dublin II als Instrument der EU-weiten Flüchtlingsabwehr inhaltlich weithin vermittelbar ist und dass der gemeinsame Widerstand von Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, politischen Lobbygruppen und AktivistInnen an den Flughäfen unbedingt weitergeführt werden sollte.
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main, 5.8.2011
Berichte und Links zur Verhinderung der Abschiebung:
Bayerischer Flüchtlingsrat: Bericht und Chronologie vom 2.8.11
Pro Asyl: Pressemitteilung vom 2.8.11
„Abschiebung von Somalier verhindert“ (sz vom 3.8.11)
„Für Mohamed gibt’s eine Zukunft“ (FNP vom 3.8.11)
„Heftige Proteste – somalischer Flüchtling bleibt “ (BR-Frankenschau vom 2.8.11)
„Deportation of a Somali to Malta thwarted“ (Malta Independant vom 17.8.11)